Barrierefreiheit in der Kommune: Richtlinien für Websites von Vereinen und Verwaltungen
21. Januar 2025 / 15:30 - 17:30
KostenlosSeit 2019 müssen digitale Angebote von Behörden und Verwaltungen in Sachsen entsprechend der „EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ inklusiv gestaltet seid. Aber auch für Vereine und Organisationen, die öffentlich gefördert werden, gilt das Barrierefreie-Websites-Gesetz. Der erste Prüfbericht des Bundes zog ein unzureichendes Fazit. In Sachsen werden zum Beispiel im Durchschnitt nur die Hälfte der Kriterien erfüllt. Viele Seiten verfügen noch nicht über die grundlegendsten Bausteine, etwa eine Erklärung zu Barrierefreiheit, wo Nutzer:innen Rückmeldungen zu Barrieren geben können. Dabei ist digitale Barrierefreiheit eine Voraussetzung für die Teilhabe aller Menschen an Demokratie und Gesellschaft.
Im Seminar wird deshalb die Theorie und Praxis digitaler Barrierefreiheit anhand von Beispielen erklärt. Dabei wird besonders auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingegangen und erklärt, welche Aspekte beachtet werden müssen. Außerdem werden die Ergebnisse des sächsischen Prüfberichts 2021 vorgestellt und die Prüfschritte erläutert.