
Neben dem Freistaat Bayern ist Sachsen das einzige deutsche Bundesland, in dem es noch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Bildungsfreistellung gibt. Das soll sich aber ab 2027 nun endlich ändern. Beide Landtagsfraktionen der Minderheitskoalition aus CDU und SPD teilten im Dezember mit: Es sei geplant, dass jeder Beschäftigte pro Jahr Anspruch auf drei Bildungstage hat. Diese Bildungszeit kann etwa für das Engagement als Trainerin und Trainer im Sport, bei der Feuerwehr, im Betriebsrat oder bei der Bergwacht genutzt werden. Am 20.01.2026 gab auch der Wirtschaftsausschuss des Sächsischen Landtages grünes Licht für die Einführung der sog. Qualifizierungszeit. Ab 1. Januar 2027 beseteht dann ein Rechtsanspruch auf drei Tage Qualifizierungszeit in Sachsen.
Diesen Entwicklungen war ein erfolgreicher Volksanstrag voraussgegangen. Der DGB Sachsen und mehr als 60 weitere Organisationen sammelten von September 2023 bis Juni 2024 Unterschriften für einen Volksantrag. Mindestens 40.000 bestätigte Unterschriften waren notwendig, damit der Volksantrag im Landtag behandelt wird. Am 21. August 2024 übergab das Bündnis schließlich 188 Ordner mit 18.947 Unterschriftenbögen und 55.628 bestätigten Unterschriften an den Landtagspräsidenten Dr. Matthias Rößler. Am 27. März 2025 wurde der Volksantrag in 1. Lesung im Sächsischen Landtag behandelt. Am 26. August 2025 fand eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit statt, bei der Vertreter:innen von Vereinen, Organisationen und Zivilgesellschaft die Notwendigkeit der Bildungszeit nochmals unterstrichen.
Die Vertrauensperson des Volksantrags für 5 Tage Bildungszeit in Sachsen, Daniela Kolbe, appellierte mehrfach an die Abgeordneten: „Dieser Volksantrag ist kein Einzelanliegen. Er wird von einer breiten gesellschaftlichen Allianz getragen, die unser Land besser machen will. Es ist Zeit, dass wir mit den anderen Bundesländern gleichziehen. Es ist Zeit, dass auch hier jede und jeder die Chance auf Weiterbildung bekommt. Hören Sie auf die mehr als 55.000 Stimmen, hören Sie auf den Sport, auf die Kirchen, die Wohlfahrt, die Feuerwehren und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die diesen Antrag unterstützt haben. Reden sie mit der Wirtschaft, es wird sich ein Weg finden. Schaffen Sie das Recht auf 5 Tage Bildungszeit – für eine starke Wirtschaft, für eine lebendige Demokratie, für eine Gesellschaft, die zusammenhält.“
Nochmal konkret: Wozu braucht es ein Bildungsfreistellungsgesetz? Ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsfreistellung bringt Vorteile für alle Seiten. Viele Bereiche des Lebens verändern sich ständig und im privaten Alltag gibt es oft wenig Gelegenheiten, neue Kompetenzen zu erwerben. Durch die bezahlte Bildungszeit bekommen Arbeitnehmer:innen so die Möglichkeit, sich individuell weiterzubilden, während Arbeitgeber:innen von nachweislich interessierteren und leistungsfähigeren Angestellten profitieren. Außerdem hat eine gesetzliche Regelung den Vorteil, dass es klare Vorgaben und Fristen gibt, die für Planungssicherheit sorgen. Geregelt ist dabei auch, welche Bildungsangebote für eine Inanspruchnahme der Bildungszeit in Frage kommen. Die Angebote umfassen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und reichen dabei von politischer oder kultureller bis hin zu sozialer oder ehrenamtsbezogener Bildung. Insbesondere das Ehrenamt bzw. zivilgesellschaftliche Engagement wird durch ein Bildungsfreistellungsgesetz gestärkt.
Die Zustimmung zum Gesetz ist ein starkes Zeichen für mehr Weiterbildung, für eine starke (direkte) Demokratie in Sachsen und die Förderung des ehrenamtlichen Engagements!
Weitere Informationen finden Sie auf https://www.zeit-fuer-sachsen.de.
