Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“
Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“

Neben dem Freistaat Bayern ist Sachsen das einzige deutsche Bundesland, in dem es noch keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Bildungsfreistellung gibt. Daher sammelten der DGB Sachsen und mehr als 60 weitere Organisationen Unterschriften für einen Volksantrag. Mindestens 40.000 bestätigte Unterschriften waren notwendig, damit der Volksantrag im Landtag behandelt wird. Mehr als 50.000 Unterschriften sind es geworden. Der Startschuss zur Unterschriftensammlung fiel im September 2023. Die Aktion endete am 9. Juni 2024, dem Tag der Europa- und Kommunalwahl in Sachsen.

Aber wozu braucht es ein Bildungsfreistellungsgesetz? Ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsfreistellung bringt Vorteile für alle Seiten. Viele Bereiche des Lebens verändern sich ständig und im privaten Alltag gibt es oft wenig Gelegenheiten, neue Kompetenzen zu erwerben. Durch die bezahlte Bildungszeit bekommen Arbeitnehmer:innen so die Möglichkeit, sich individuell weiterzubilden, während Arbeitgeber:innen von nachweislich interessierteren und leistungsfähigeren Angestellten profitieren. Außerdem hat eine gesetzliche Regelung den Vorteil, dass es klare Vorgaben und Fristen gibt, die für Planungssicherheit sorgen. Geregelt ist dabei auch, welche Bildungsangebote für eine Inanspruchnahme der Bildungszeit in Frage kommen. Die Angebote umfassen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und reichen dabei von politischer oder kultureller bis hin zu sozialer oder ehrenamtsbezogener Bildung. Insbesondere das Ehrenamt bzw. zivilgesellschaftliche Engagement wird durch ein Bildungsfreistellungsgesetz gestärkt.

Jetzt, da genügend Unterschriften zusammengekommen sind, muss zügig deren Bestätigung durch die Bürgerämter erfolgen. Das Verfahren in Sachsen schreibt vor, dass die Unterschriften in den Bürgerämtern am Wohnort der Unterzeichner bestätigt werden müssen. Die Kommunen benötigen dafür zum Teil bis zu sechs Wochen Zeit.

Und wie geht es dann weiter? Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist und die Gültigkeit der Unterschriften bestätigt wurde, wird der den Unterschriften zugrundeliegende Gesetzentwurf beim Landtagspräsidenten eingereicht. Erklärt ihn der Präsident für zulässig, wird der Volksantrag im Parlament im üblichen Verfahren behandelt. In der Regel wird der Gesetzentwurf in der ersten Beratung in einen oder mehrere Ausschüsse zur Bearbeitung überwiesen. Der federführende Ausschuss erarbeitet eine Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf, über die nach der zweiten Beratung das Plenum abstimmt. Nach der Annahme des unveränderten Volksantrages und der Verkündung tritt das Gesetz in Kraft.

Gelingt dies, ist das ein starkes Zeichen für mehr Weiterbildung, für eine starke (direkte) Demokratie in Sachsen und die Förderung des ehrenamtlichen Engagements!

Weitere Informationen finden Sie auf https://www.zeit-fuer-sachsen.de.

Susanne Seifert
Author: Susanne Seifert