Sächsische Separatisten als Beispiel für Rechtsterrorismus
15. September / 18:00 - 20:00

Seit Januar 2026 stehen acht mutmaßliche Mitglieder der Sächsischen Separatisten vor Gericht. Die Gruppe soll insgesamt bis zu 20 Personen umfassen. Ihnen wird laut Anklage vorgeworfen, „ein am Nationalsozialismus ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen“ (Bundesanwaltschaft) errichten zu wollen. Vertreten werden die Angeklagten durch eine Riege von Szeneanwält*innen. Einer der Angeklagten hat enge persönliche Verbindungen nach Pirna. Mehrere der Beschuldigten weisen deutliche Verbindungen zur AfD und deren mittlerweile offiziell aufgelösten ehemaligen Jugendorganisation Junge Alternative auf. Dies trifft auch auf andere rechtsterroristische Zusammenhänge der jüngeren Vergangenheit zu. Diese politischen Zusammenhänge sollen genauer beleuchtet und eingeordnet werden. Denn die Enttarnung der Sächsischen Separatisten sollte kein Grund zur Entwarnung sein: es ist davon auszugehen, dass es auch andere Gruppen gibt, deren Existenz nur noch nicht bekannt ist.
Referent*innen
Steven Hummel ist Politikwissenschaftler. Er arbeitet als Bildungsreferent bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung Sachsen. Sein Schwerpunktthema ist die extreme Rechte.
Kerstin Köditz war von 2001 bis 2024 für Die Linke Mitglied des Sächsischen Landtags und dort für ihre Fraktion Sprecherin für antifaschistische Politik. Aktuell ist sie unter anderem Vorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Sachsen e.V.
Veranstalter*innen
Eine Veranstaltung des AKuBiZ e.V. und der RLS Sachsen
Ausschlussklausel
Ausgeschlossen von der Veranstaltung sind Personen, die neonazistischen Parteien oder Organisationen angehören, der neonazistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtenden Äußerungen in Erscheinung getreten sind. Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser zu verweisen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Sie findet in Kooperation mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung. Gesellschaftsanalyse und politische Bildung e.V. statt
